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„Gutscheinlösung“ für die coronabedingte Absage von Veranstaltungen oder Reisen20.04.2020
Die COVID-19-Pandemie stellt die Kultur- und Veranstaltungsbranche vor neue, existenzielle Aufgaben und lässt vor allem Veranstalter mit großen Fragezeichen in die Zukunft blicken. Absagen von Reisen und Konzerten, fast alle Veranstaltungen sind derzeit zum Wohle der Allgemeinheit untersagt. Seit wenigen Tagen ist auch klar, bis mindestens zum 31.8.2020 wird es keine Großveranstaltungen mehr in Deutschland geben.
Die Rechtslage
Nach derzeitiger Rechtslage könnten Verbraucher bei einer Absage oder Verlegung in einem Großteil der Fälle das Geld zurückverlangen. Würde dies geschehen, wäre wohl die Existenz einer ganzen Branche gefährdet. Viele Unternehmen sind bereits jetzt durch Insolvenzen bedroht, was dazu führen würde, dass auch die Verbraucher ihre Rückerstattungsansprüche gegen insolvente Unternehmen nicht mehr durchsetzen könnten.
Die „Gutschein-Lösung“ der Bundesregierung
Ein erster Lösungsvorschlag der Bundesregierung: „Gutscheine statt Geld zurück“.Hierdurch sollen die Folgen der Pandemie abgemildert werden und zumindest die vorläufige Liquidität sowie die Existenz der Unternehmen nicht weiter gefährdet werden.
Der Inhalt des Gesetzesentwurfes ist kurz umrissen. Die Bundesregierung hat hierin beschlossen, dass Kunden für Pauschalreisen, Flüge und Veranstaltungen, die aufgrund der COVID-19-Pandemie abgesagt wurden, nunmehr Gutscheine anstatt Rückerstattungen in Geld erhalten. Auch Freizeiteinrichtungen wie Museen, Freizeitparks, Fitnessstudios und Schwimmbäder sollen von der Regelung profitieren. Ausgenommen hiervon sind Veranstaltungen im beruflichen Kontext, beispielsweise Fortbildungen oder Seminare.
Um die Verbraucherrechte nicht vollständig auszuhebeln, sollen die Gutscheine bis Ende 2021 befristet werden und für alle Tickets gelten, die vor dem 8.3.2020 erworben wurden. Sollte der Kunde den Gutschein bis Ende 2021 nicht eingelöst haben, soll er eine Erstattung vom Veranstalter erhalten. Gleiches gilt, wenn aufgrund der persönlichen Situation die Gutscheinlösung für den Kunden nicht zumutbar ist. Hinsichtlich des Entwurfes wendet sich die Bundesregierung derzeit an die EU-Kommission.
Probleme mit dem Verbraucherschutz
Auf Seiten der Verbraucherschützer wird die Pflichtlösung der Bundesregierung teilweise sehr kritisch gesehen, da auch viele Verbraucher von der Pandemie betroffen sind und ebenfalls bei Nichterstattung von teuren Pauschalreisen oder Flügen ein finanzielles Risiko tragen müssten. Weiterhin ist auch bei der „Gutscheinlösung“ der Verbraucher vor einer Insolvenz des Unternehmens nicht abgesichert, sodass er das zukünftige Insolvenzrisiko selbst tragen müsse. Die Werthaltigkeit von Gutscheinen müsse folglich staatlich abgesichert sein.
Die Formulierungshilfe der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsrecht ist über die Webseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz abrufbar.