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Aktuelle Hinweise - Rechtsberatung in Zeiten der CoViD-19-Pandemie19.02.2022
Auch während der CoViD-19-Pandemie stehen wir Ihnen natürlich bei jeglichen rechtlichen Fragen und Problemen weiterhin zur Verfügung.
Zur Vereinbarung eines Beratungs- oder Besprechungstermins sowie von Telefon- oder Videokonferenzen können Sie unsere Kanzlei zu den regulären Öffnungszeiten telefonisch unter 02651/705050, per Mail unter info@dittmann-hartmann.de oder direkt über die jeweiligen Sekretariate Sekretariate erreichen.
Beratung per Videokonferenztechnik
Zoom, Webex, Microsoft Teams oder GoToMeeting: Aktuell geraten die Vorteile von Videokonferenzen bei Unternehmen immer mehr in den Fokus.
Als zukunftsorientierte Kanzlei bieten wir unseren Mandanten, nach Wunsch, neben der „klassischen“ Beratung vor Ort gerne die Möglichkeit der „modernen Kommunikationswege“ an.
Für eine Videokonferenz benötigen Sie nichts außer ein internetfähiges Endgerät (Smartphone, Tablet, Laptop etc.) und eine Internetverbindung. Bestenfalls noch eine Webcam, welche in modernen, mobilen Endgeräten meistens bereits eingebaut ist.
Um den Rest kümmern wir uns.
Bei Fragen oder Interessen an der Vereinbarung an einer Videoberatung, wenden Sie sich bitte an unsere Kanzlei. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Beratungen in den Kanzleiräumen
Gem. §2 Abs 4 der 15. CoBeLVO sind Beratungen in Rechtsanwaltskanzleien unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen grundsätzlich erlaubt.
Vor diesem Hintergrund achten wir in unserem Haus auf die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln der Bundesregierung.
Zur Besprechung mit den Mandanten steht ein belüftbarer und ausreichend großer Besprechungsraum zur Verfügung. Weiterhin haben wir zusätzlich eine durchsichtige Trennvorrichtung angebracht.
Desinfektionsmittelspender und Sanitäreinrichtungen zum Waschen der Hände stehen ebenfalls ausreichend zur Verfügung.
In unsere Kanzleiräumen herrscht Maskenpflicht. Wir bitten Sie Verständnis dafür zu haben, dass unsere Kanzleiräume derzeit nur mit medizinischen Gesichtsmasken (OP-Maske) oder mit Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2 benutzt werden dürfen.
Beratungen per Telefon
Natürlich bieten wir Ihnen die Möglichkeit, jegliche Fragen telefonisch mit unserem Rechtsanwaltsteam zu besprechen.
Exkurs: Gerichtsverhandlungen per Videokonferenz nach §128 a ZPO
Der Gesetzgeber hat mitgedacht und Gerichten sowie Anwälten die Möglichkeit eröffnet, Verhandlungen an verschiedenen Orten per Videokonferenztechnik durchzuführen. Auch wenn diese Regelung von den Gerichten noch sparsam angewandt wird, legen wir als deutschlandweit agierende Kanzlei einen Wert darauf, auch zu Pandemiezeiten für unsere Mandanten Gerichtstermine persönlich wahrnehmen zu können. Insbesondere bei auswärtigen Terminen sparen sowohl der Mandant als auch der Anwalt durch die Videoverhandlung viel Zeit und erhebliche Kosten.