Dringender Hinweis an alle gemeinnützigen Vereine


Der Bundesfinanzminister hat in einem aktuellen Schreiben vom 22.4.2009 seine Auffassung hinsichtlich der Anerkennung von Vergütungen an Vorstandsmitglieder gemeinnütziger Vereine deutlich verschärft. Dies kam vollkommen überraschend, weil noch mit Schreiben des BMF vom 28. November das BMF eine andere Auffassung vertreten hat. Deshalb lauern hier für alle gemeinnützigen Vereine echte "Tretminen".

Der BMF verlangt nämlich nun - zur Sicherstellung der Anerkennung der Gemeinnützigkeit - eine ausdrückliche Satzungsregelung, dass Entgelte (oder auch Aufwandsentschädigungen) gezahlt werden können.

Werden Entgelte an Vorstandsmitglieder gezahlt und es fehlt an einer Satzungsregelung oder die Tätigkeit wird als "ehrenamtlich" bezeichnet, dann ist dies gemeinnützigkeitsschädlich, unabhängig von der Höhe der Zahlung.

Die Satzung des Vereins muss daher überprüft werden hinsichtlich der Zahlung von Entgelten an Vorstandsmitglieder. Sollte eine solche Regelung fehlen, sollte bis zum Ablauf der vom BMF genannten Übergangsfrist 31.12.2009 eine solche Satzungsregelung geschaffen werden, falls irgendwelche Entgelte an die Vorstandsmitglieder gezahlt werden.



Georg M. Hartmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuer-und Familienrecht