Die Button-Lösung


Das Gesetz gegen Kostenfallen im Internet wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht – am 1. August 2012 tritt es endgültig in Kraft. Die so genannte „Buttonlösung” geht auf die europäische Verbraucherrechterichtlinie zurück – Deutschland hat sie ein gutes halbes Jahr vor Fristablauf umgesetzt. Hierzu Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner:

"Mit der zeitlich vorgezogenen Umsetzung der Button-Lösung setzen wir ein starkes Signal für mehr Verbraucherschutz im Internet. Mit den neuen Regelungen wird den illegalen Auswüchsen im Internet effektiv ein Riegel vorgeschoben."

Ein Button muss in Zukunft ausdrücklich auf die Kosten hinweisen, wenn man im Internet einkauft. Verstößt ein Verkäufer dagegen, kommt kein Vertrag zustande. Genau das kann sich aber nachteilig auswirken, meinen Kritiker.

Am 02.03.2012 hatte der Bundestag die sog. Button-Lösung als Teil erneut mehrerer Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verabschiedet. Das Gesetz konkretisiert die Beschriftung von Bestellbuttons in Online-Shops und berücksichtigt künftig besonders förmliche Anforderungen bei der Gestaltung des Bestellablaufes. Die Umsetzung aller Änderungen ist zum Teil sehr komplex. Online-Händler stehen somit vor einem großem Problem.

Entscheidend ist jedenfalls, dass ein Vertrag soll nur noch dann zustande kommen, wenn der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet („Button-Lösung“).


Rechtsanwalt und FA für Steuer- und Familienrecht Georg M. Hartmann