D`r Zoch kütt!

Das närrische Treiben steht vor der Tür, bevor es mit Rosenmontag in den Endspurt geht. Die Nachwirkung des Rosenmontags können sich aber nicht nur im Kopf, sondern auch im Geldbeutel niederschlagen. − Damit ist nicht der ungewollte Nachwuchs gemeint!

Allen Karnevalsjecken möchten ich eine aktuellere Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz (Beschluss vom 19.12.2013 − Az. 3 U 985/13) mit auf den Weg geben. Denn das Oberlandesgericht musste sich unlängst mit der Verkehrssicherungspflicht bei Rosenmontagsumzügen beschäftigen.

Die Verkehrssicherungspflicht fordert grundsätzlich von jedem, der eine Gefahrenlage schafft, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern.

Welche Bedeutet hat das für all die Karnevalsjecken, die am kommenden Rosenmontag an einem der unzähligen Umzüge teilnehmen?

Der passive Karnevalsjeck hat unter Umständen einen Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld, wenn er beim "Zoch" zu Schaden kommt.

Der aktive Karnevalsjeck, der einen Rosenmontagsumzug veranstaltet, hat im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht dafür Sorge zu tragen hat, dass die passiven Jecken − insbesondere minderjährige − nicht zu nahe an die Festwagen herankommen können und dass eine Absperrung besteht.

Der aktive Karnevalsjeck muss dabei zwar nicht für alle denkbaren und entfernt liegenden Möglichkeiten eines Schadenseintritts Vorsorge treffen. Er muss aber zumindest diejenigen Vorkehrungen zu treffen, die nach den konkreten Umständen zur Beseitigung der Gefahr erforderlich und zumutbar sind, d.h. die ein umsichtiger und verständiger Karnevalsjeck für notwendig und ausreichend halten darf, um andere Jecken vor Schäden zu bewahren.

Muss jetzt auf das Werfen der Kamelle verzichtet werden? Nein! Denn der passive Karnevalsjeck ist nur vor solchen Gefahren zu schützen, die er selbst, ausgehend von der sich ihm konkret darbietenden Situation bei Anwendung der von ihm in dieser Situation zu erwartenden Sorgfalt erfahrungsgemäß nicht oder nicht rechtzeitig erkennen und vermeiden kann. Ein jeder der am "Zoch" teilnimmt weiß aber: "Kamelle oder Strüssjer!"

Ein närrisches Treiben Ihnen allen!