Habe ich nach einem Verkehrsunfall einen Anspruch auf Schmerzensgeld?

Wenn Sie infolge des Verkehrsunfalls Verletzungen erlitten haben, haben Sie einen Anspruch auf Schmerzensgeld, Ersatz Ihres Verdienstausfalls bzw. des Erwerbsschadens und Ersatz der Heilbehandlungskosten, soweit die Krankenversicherung nicht eintritt. Auch vermehrte Bedürfnisse, wie die Kosten einer Kurbehandlung, Umschulungsmaßnahmen, orthopädische Hilfsmittel oder ein sog. Haushaltsführungsschaden sind zu erstatten.

Wird infolge eines Verkehrsunfalls ein naher Angehöriger getötet, haben die Hinterbliebenen neben dem Ersatz der Beerdigungskosten einen Anspruch auf Übernahme der Unterhaltsverpflichtungen des Getöteten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch der Schock, der durch den Unfalltod des Angehörigen herbeigeführt wird, Ansprüche begründen.

Der bei Verkehrsunfällen am häufigsten vorkommende Personenschaden ist das Halswirbelsäulen-Syndrom, auch Schleudertrauma genannt. Das Besondere an dieser Verletzung ist, dass die Schmerzen meist nicht sofort nach dem Unfall, sondern erst bis zu 24 Stunden danach auftreten. Bei einem einfachen HWS-Syndrom mit einer Arbeitsunfähigkeit von etwa zwei Wochen bewegt sich ein angemessenes Schmerzensgeld zwischen 300,00 und 600,00 Euro.