Wie viel Cannabis darf ich besitzen?
Nach § 29 des Betäubungsmittelgesetzes ist zwar nicht der Konsum, aber der Erwerb und Besitz von Cannabisprodukten strafbar. Eine gesetzlich festgeschriebene Freimenge gibt es in Deutschland nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch Augenmaß angemahnt. Daher soll der Besitz von nur geringen Mengen Cannabis nicht zur Verfolgung führen. Es ist aber Sache der Bundesländer, diese Freimengen festzulegen. Aus diesem Grund variieren die Freimengen in den Bundesländern nicht unerheblich. Von der Verfolgung abgesehen werden kann z.B. in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen bei 10 Gramm, in Berlin teils sogar bei 15 Gramm und in Hessen und dem Saarland bei 6 Gramm. Diese Werte beruhen jedoch lediglich auf internen Richtlinien, so dass es im Einzelfall grundsätzlich möglich ist, dass es auch bei geringeren Mengen zu einer Verfolgung und Verurteilung kommt.