Wie bekomme ich Einsicht in die Ermittlungsakte?

Wenn Sie Beschuldigter eines Ermittlungs- bzw. Strafverfahrens oder Verletzter einer Straftat sind, sollten Sie unmittelbar Kontakt mit einem Rechtsanwalt aufnehmen. Dieser kann für Sie die Akte anfordern. Nachdem er die Akte eingesehen hat, kann er das weitere Vorgehen mit Ihnen gemeinsam festlegen. Nur wenn Sie Akteneinsicht genommen haben, können Sie der Polizei und der Staatsanwaltschaft auf Augenhöhe begegnen.