Wann gelte ich als vorbestraft?
Einen Eintrag in das einfache Führungszeugnis erfolgt erst ab einer Geldstrafe von über 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von über drei Monate, sofern im Bundeszentralregister keine weitere Strafe eingetragen ist. Sie können sich daher als nicht vorbestraft bezeichnen, wenn Sie nicht zu mindestens 91 Tagessätzen verurteilt wurden.