Regelmäßige Gewinne beim Poker müssen versteuert werden


Kernaussage
Gewinne aus Glücksspielen wie Lotterien oder Rennwetten sind in Deutschland grundsätzlich steuerfrei. Hierzu entschied das Kölner Finanzgericht Köln nun aktuell, dass die Gewinne eines erfolgreichen Pokerspielers aber durchaus der Einkommensteuer unterliegen können.

Sachverhalt
Ein Flugkapitän hatte seit vielen Jahren an Pokerturnieren teilgenommen und in den letzten Jahren Preisgelder im sechsstelligen Bereich erzielt. Diese hat das Finanzamt als Einkünfte aus Gewerbebetrieb besteuert mit dem Argument, Gewinne aus Pokerspielen seien nur bei einem Hobbyspieler steuerfrei. Betreibe ein Steuerpflichtiger das Pokerspiel dagegen berufsmäßig, so erziele er sowohl mit seinen Spielgewinnen als auch mit seinen Fernseh- und Werbegeldern steuerpflichtige Einkünfte. Im anschließenden Rechtsstreit stritten die Beteiligten insbesondere darum, ob beim Pokern das Glück oder das Geschick überwiegt. Das Finanzamt verglich das Pokerspiel mit einer sportlichen Auseinandersetzung, bei der derjenige mit den besten analytischen und psychologischen Fähigkeiten gewinne. Demgegenüber meinte der Pilot, jeder könne ein Pokerturnier gewinnen. Gerade die großen Turniere würden immer wieder von Anfängern gewonnen. Letztendlich entscheide das Kartenglück. Das Finanzgericht zeigte sich von den Argumenten des Piloten nicht überzeugt.

Entscheidung
Die Klage wurde mit der Begründung abgewiesen, dass Gewinne eines Pokerspielers jedenfalls dann der Einkommensteuer unterliegen, wenn er regelmäßig über Jahre hinweg erfolgreich an namhaften, mit hohen Preisen dotierten Turnieren teilnimmt. Es komme für die Beurteilung der Steuerpflicht nicht darauf an, ob der Erfolg beim Pokerspiel für einen Durchschnittsspieler oder bezogen auf ein einzelnes Blatt auf Zufallsergebnissen beruhe. Maßgebend sei, ob der Steuerpflichtige nach seinen individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten mit guten Erfolgsaussichten an renommierten Pokerturnieren teilnehmen könne und wiederholt Gewinne erziele.

Konsequenz
Poker ist also nicht nur ein Glücksspiel, es kommt auch auf Können an. Damit sieht es so aus, als wäre regelmäßiges Einstreichen von Preisgeldern bei Kartenspielturnieren zukünftig steuerpflichtig. Das letzte Wort hat nun der Bundesfinanzhof (BFH); die Revision wurde zugelassen.