BFH: Aufwendungen für Besuche der Kinder steuerlich nicht abziehbar


Aufwendungen eines Elternteils für Besuche seiner bei dem anderen Elternteil lebenden Kinder sind nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar, unabhängig von der Höhe der Beträge. Der Kläger wollte Reisekosten in die USA zu seinen drei dort bei der Mutter lebenden Kindern steuerlich absetzen.

Az III R 28/05, Urteil vom 27.9.2007, beim Bundesfinanzhof unter „Entscheidungen“ und Pressemitteilung vom 5.12.2007

Rechtsanwalt und FA für Steuer- und Familienrecht Georg M. Hartmann