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Achtung Steuerfalle ebay
Hier stöbert das Finanzamt
Die Steuerbehörden können von demjenigen Steuern verlangen, der gerne unsortierte Kleidung, Möbel oder Bücher im Internet verkauft. Denn der Übergang vom steuerfreien Privatverkauf zum gewerblichen Handel ist auch für diejenigen, die an diesem Übergang überhaupt nicht denken, problematisch. Hier gilt es deshalb einiges zu beachten:
Private Verkäufe, die gelegentlich von einer Person im Internet geschehen sind grundsätzlich steuerfrei. Der Bundesfinanzhof hat aber entschieden, dass diese Grenze zum gewerblichen Verkauf überschritten ist, wenn Gegenstände “in erheblichem Umfang“ verkauft werden. Wann diese genau Grenze genau überschritten ist, kann streitig sein. Man muss aber davon ausgehen, dass bei Verkäufen von 40 Gegenständen in nur wenigen Monaten die Grenze überschritten sein kann.
Wer es noch nicht weiß: die Steuerbehörden sind unentwegt im Internet unterwegs nicht nur hinsichtlich der Frage ob ein eBay Verkauf vielleicht gewerblich ist, sondern auch ob Ferienwohnungen vermietet werden usw. Das Bundeszentralamt für Steuern sucht mit einem Spezialprogramm nach Onlinehändler. Dieses Spezialprogramm sucht nach Händlern, die über einen längeren Zeitraum viel Ware oder größere Posten anbieten.
Neben der Einkommen- können dann auch Umsatz- und sogar Gewerbesteuer anfallen wenn die Grundfreibeträge überschritten werden. Für die Einkommensteuer ist das der Grundfreibetrag (gemeinsam mit den anderen Einkünften). Umsatzsteuer fällt dann an, wenn die Umsätze im zurückliegenden Jahr 17.500 € (so genannte Kleinunternehmer-Regelung) überstiegen haben und im laufenden Jahr voraussichtlich über 50.000 € liegen. Bei dem Verkauf von Münzen und Antiquitäten oder aber auch Schmuck muss man auch beachten, dass hier, bei diesen sogenannten Spekulationsgütern Spekulationsgewinne zu versteuern sind, wenn die Gegenstände vor weniger als einem Jahr erst selbst gekauft wurden und die Grenze von 600 € Gewinn überschritten wurde.
Was ist zu beachten: im schlimmsten Fall kommt die Steuerfahndung morgens um 7 mit einer überraschenden Durchsuchung. Im nicht so dramatischen Fall wird man schriftlich aufgefordert, Kontoauszüge vorzulegen und entsprechende Belege offen zu legen. Daher ist es sinnvoll, wenn denn dann in erheblichem Maße Verkäufe getätigt wurden, die Belege, die Kontoauszüge, auch die Ausgaben (ebay Gebühren) direkt zur Hand zu haben, um nachzuweisen, dass Steuer nicht anfällt. Vorbereitung ist auch hier alles; wenn man aber weiss, dass man einen Handel treibt, dann muss man die entsprechenden Umsätze bei der Steuer anmelden.