Wer bekommt die Kinder?
Diese Frage betrifft das Aufenthaltbestimmungsrecht als Teil des Sorgerechtes und -(wichtig)- nicht das Sorgerecht als Ganzes. In den meisten Fällen entscheiden die Eltern dies untereinander unter Berücksichtigung des Kindeswohls: d.h. auch bei einer gerichtlich notwendigen Entscheidung orientiert sich diese Antwort immer am Kindeswohl und nicht an dem Wunsch des jeweiligen Elternteils. Der Begriff des „Kindeswohls“ ist eine rechtliche Definition, die das Wohlergehen und die Entwicklungschancen des Kindes in den Fokus stellt. Dies ist eine schwierige Materie und Fragestellung, die in jeden Einzelfall anhand aller Faktoren auszuloten ist. Dabei spielt der Kindeswille, wenn er denn überhaupt objektiv festzustellen ist, eine wichtige Rolle.