Wann kann ich mich scheiden lassen?
Grundsätzlich kann man sich scheiden lassen, wenn man ein Jahr getrennt lebt und beide Ehepartner die Scheidung wollen; spätestens nach drei Jahren, wenn nur einer die Scheidung wünscht. Denn nach diesen Zeitpunkten geht der Gesetzgeber davon aus, dass die Ehe zerrüttet ist und geschieden werden kann, soweit der Wunsch nach Scheidung besteht. Eine Frage danach, wer „die Schuld“ an der Zerrüttung der Ehe hat, wird nicht gestellt und muss auch nicht beantwortet werden.