Gibt es eine kostengünstige Online Scheidung?
Der Begriff ist zumindest verwirrend. Denn grundsätzlich müssen beide Parteien einmal vor Gericht erscheinen und mindestens eine der Parteien muss den Scheidungsantrag durch einen im Termin anwesenden Rechtsanwalt dem Gericht vortragen. Eine Scheidung „online“ ist also nicht zulässig. Zulässig ist aber folgendes: ein zugelassener Rechtsanwalt „irgendwo“ nimmt die für die Scheidungsantragschrift notwendigen Daten „online“ in Empfang, fertigt die Scheidungsantragschrift, die auch Sie als Mandant online erhalten und reicht diese bei dem Gericht (noch in schriftlicher Form) ein. Im Termin tritt dann ein – wie auch immer - von dem „Online Anwalt“ ausgesuchter Rechtsanwalt oder auch er selbst an Ihrer Seite auf und stellt den Scheidungsantrag. Dies ist möglich, aber kostengünstiger als der beratende „Anwalt vor Ort oder der Anwalt des Vertrauens“ ist dies nur insoweit, als lediglich die Kosten für die Fahrt zum Anwalt oder die Zeit fürs Gespräch erspart geblieben sind, mehr nicht. Auch der Anwalt des Vertrauens nimmt ihre Daten „online“ entgegen. Auch dieser „Online Anwalt“ muss nach dem RVG abrechnen. Ratenzahlungen, Zahlungspausen etc. können Sie mit Ihrem Anwalt des Vertrauens vereinbaren und in Ruhe besprechen. Zeit, die sich unseres Erachtens lohnt zu investieren. Kosten für ein Beratungsgespräch bezogen auf die eigentliche Scheidung und Zahlungsmodalitäten müssen nicht gesondert berechnet werden.